
Bereit für die Datenschutzgrundverodnung?
Die Datenschutzgrundverodnung (DSGVO) wird zum 25. Mai 2018 geltendes Recht in Europa.
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Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wird entsprechend der neuen Vorgaben der DSGVO zum 25. Mai 2018 ebenfalls geändert.
Damit gelten in der Europäischen Union die einheitlichen Vorgaben des Datenschutzrechts, das sich allerdings in weiten Teilen an den bereits bestehenden deutschen datenschutzrechtlichen Regelungen orientieren.
Rakuten Deutschland hat bereits im vergangenen Jahr erste Änderungen an der Datenschutzerklärung auf rakuten.de vorgenommen und ist bereits gut gerüstet für die DSGVO.
Aufgrund aufkommender Nachfragen möchten wir diese Gelegenheit gerne nutzen und kurz klarstellen, dass Rakuten als auch Sie als Händler weiterhin „Controller“ der Kundendaten sind, so dass ein Auftrags(daten)verarbeitungsvertrag zwischen Ihnen und Rakuten nicht notwendig ist.
Dies wäre nur im Fall, dass eine Partei lediglich „Prozessor“ der Daten wäre, notwendig. Hier ändert sich also nichts.
Welche Schritte Sie für Ihr Unternehmen vornehmen müssen und wo Sie gerade stehen, erfahren Sie u.a. hier:
- https://www.lda.bayern.de/tool/start.html → Gutes Tool der Bayr. LDA zur DSGVO Selbsteinschätzung
- https://www.lda.bayern.de/de/datenschutz_eu.html → Whitepaper zum Thema DSGVO der Datenschutzbehörden
- https://www.datenschutz-praxis.de/fachnews/synopse-bdsg-dsgvo/ → Übersicht der Änderungen des BDSG zur DSGVO
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